Standort: Osthofen, Deutschland
Art.-Nr.: 8805822408

Beschreibung

Der UNSINN Kühlanhänger ist die ideale Lösung für Veranstaltungen, Feste, Hochzeiten, Vereinsfeiern, Gastronomie, Catering und viele weitere Einsatzzwecke, bei denen Lebensmittel und Getränke zuverlässig gekühlt werden müssen.

Mit seinem großzügigen Kühlraum bietet der Anhänger ausreichend Platz für Getränke, Speisen und andere temperaturempfindliche Waren. Dank des leistungsstarken Kühlaggregats lässt sich die gewünschte Temperatur bequem einstellen.

Technische Daten

  • Modell: UNSINN Cool 6 Typ C6

  • Zulässiges Gesamtgewicht: 1.300 kg

  • Leergewicht: ca. 625 kg

  • Nutzlast: ca. 675 kg

  • Laderaumlänge: ca. 250 cm

  • Laderaumbreite: ca. 135 cm

  • Laderaumhöhe: ca. 190 cm

  • Temperaturbereich: ca. +2 °C bis +10 °C

  • Kälteleistung: 1.800 Watt bei +6 °C Kühlraumtemperatur und 30 °C Umgebungstemperatur

  • Stromanschluss: 230 V / 50 Hz

  • Gebremster Anhänger mit Auflaufbremse

  • Gummifederachse mit Einzelradaufhängung

  • Stützrad

  • Hecktüren

  • Innenbeleuchtung

  • Digitalthermostat

  • Elektronische Abtauautomatik

  • Abschließbares Bediendisplay

Leistungsstarke und zuverlässige Kühlung

Das verbaute Arktik 1600 N Kühlaggregat sorgt für eine zuverlässige Kühlung. Über das digitale Bediendisplay kann die gewünschte Temperatur einfach eingestellt werden.

Der regelbare Temperaturbereich von +2 °C bis +10 °C ermöglicht eine flexible Nutzung für unterschiedliche Lebensmittel, Getränke und andere Kühlwaren.

Das Kühlaggregat wird über einen normalen 230-V-Stromanschluss betrieben.

Vielseitig einsetzbar

Der Kühlanhänger eignet sich hervorragend für:

  • Hochzeiten und private Feiern

  • Geburtstage

  • Vereins- und Straßenfeste

  • Firmenveranstaltungen

  • Festivals und Veranstaltungen

  • Gastronomie und Catering

  • Getränke- und Lebensmittelkühlung

  • Märkte und Verkaufsveranstaltungen

Durch seine kompakte Bauweise bietet der Anhänger viel Kühlfläche, ohne unnötig viel Stellfläche zu benötigen.

Praktisch, zuverlässig und flexibel – die ideale mobile Kühllösung für Ihre Veranstaltung.

Mietbedingungen

Allgemeine

Geschäftsbedingungen (AGB)

Wollys Eventbedarf – Vermietung von Eventmaterialien

Stand: Januar 2026

Rechtsraum: Rheinland-Pfalz (RLP), Bundesrepublik Deutschland

§1 Geltungsbereich, Vermieterstellung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die

Vermietung von Eventmaterialien zwischen Wollys Eventbedarf (nachfolgend „Vermieter“)

und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung,

selbst wenn der Vermieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Diese AGB gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Gegenüber

Unternehmern gelten die Regelungen in besonders haftungsbeschränkender Weise.

§2 Vertragsabschluss

(1) Angebote des Vermieters sind freibleibend.

(2) Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail

ausreichend), Zahlungseingang oder Übergabe der Mietgegenstände zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

§3 Mietgegenstände / Austauschvorbehalt

(1) Mietgegenstände sind alle im Vertrag bezeichneten Eventmaterialien (z. B.

Toilettenwagen, Kühlwagen, Maschinen, Möbel, Theken, Zubehör).

(2) Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, gleichwertige oder höherwertige

Ersatzgegenstände bereitzustellen.

(3) Optische Abweichungen, Gebrauchsspuren oder altersbedingte Abnutzung stellen

keinen Mangel dar.

§4 Mietdauer / Überschreitung

(1) Die Mietdauer ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

(2) Jede Überschreitung der Mietdauer gilt als unbefugter Besitz.

(3) Für jeden angefangenen Tag der verspäteten Rückgabe wird der volle Tagesmietpreis

zzgl. Folgeschäden berechnet.

§5 Preise, Kaution, Zahlungsverzug

(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Kaution zu verlangen.

(3) Mietpreise sind spätestens vor Übergabe vollständig zu zahlen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe zu verweigern oder den

Vertrag fristlos zu kündigen.

§6 Übergabe, Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht mit Übergabe auf den Mieter über.

(2) Der Mieter bestätigt mit Übernahme die Mangelfreiheit.

(3) Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

§7 Rückgabe

(1) Die Rückgabe hat vollständig, gereinigt, funktionsfähig und termingerecht zu erfolgen.

(2) Reinigungskosten, Reparaturen, Ersatzbeschaffung sowie Wertminderung werden dem

Mieter in voller Höhe in Rechnung gestellt.

§8 Nutzungspflichten des Mieters

(1) Der Mieter haftet für jede Beschädigung, jeden Verlust oder Diebstahl – unabhängig vom

Verschulden.

(2) Eine Weitergabe an Dritte ist strikt untersagt.

(3) Der Mieter haftet auch für Schäden durch Gäste, Besucher, Personal oder sonstige

Dritte.

§9 Haftung des Vermieters (maximal beschränkt)

(1) Der Vermieter haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Keine Haftung besteht für:

- entgangenen Gewinn

- Veranstaltungsausfall

- Witterungseinflüsse

- behördliche Auflagen

- indirekte Schäden

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Mietpreis begrenzt.

§10 Versicherungspflicht

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände ausreichend gegen Diebstahl,

Vandalismus, Feuer und Elementarschäden zu sichern.

(2) Eine Versicherung wird ausdrücklich empfohlen. Unterlassene Versicherung entbindet

nicht von der Haftung.

§11 Höhere Gewalt

(1) Höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Stromausfall, Pandemien, behördliche Maßnahmen)

berechtigt den Vermieter zum Rücktritt.

(2) Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.

§12 Stornierung durch den Mieter

(1) Stornierungen bedürfen der Schriftform.

(2) Stornogebühren:

- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 40 %

- bis 14 Tage: 60 %

- bis 7 Tage: 80 %

- weniger als 7 Tage: 100 %

§13 Außerordentliche Kündigung

Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt bei:

- Zahlungsverzug

- vertragswidriger Nutzung

- Gefährdung der Mietgegenstände

§14 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.

§15 Gerichtsstand, Recht

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Vermieters in Rheinland-Pfalz.

§16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Wollys Eventbedarf

Adresse: Isarstraße 3, 67574 Osthofen - Inhaber: Wolfgang Wendling

E-Mail: info@wollys-eventbedarf.de

Weitere Kategorien des Vermieters

Vermieter

Wollyseventbedarf
Wolfgang Wendling
+49...  Rufnummer anzeigen
icon Erento Zertifikat für Exzellenz – 2026
Gesamtbewertung des Vermieters:
5
(*)(*)(*)(*)(*)
1 Bewertungen
Mieter
(*)(*)(*)(*)(*)
27.07.2026

Absolut empfehlenswert! Wir haben den Toilettenwagen für eine private Veranstaltung gemietet und waren rundum zufrieden. Von der ersten Kommunikation über die Anlieferung bis hin zum Auf- und Abbau verlief alles vollkommen reibungslos und zuverlässig. Der Toilettenwagen war für unseren Zweck nicht nur äußerst praktisch, sondern auch optisch ansprechend und gepflegt. Besonders hervorzuheben sind der hervorragende Service und das wirklich gute Preis-Leistungs-Verhältnis. Vielen Dank für die unkomplizierte Abwicklung – wir würden jederzeit wieder hier mieten!

Standort

Isarstraße 3
67574 Osthofen
Deutschland

Warum über Erento buchen?

Verlässlicher Partner
Über 15 Jahre Erfahrung mit mehr als 10 Millionen zufriedenen Mietern.
Lokaler Experte
Mit Europaweit über 4.000 Vermietern.
Kostentransparenz
Sie mieten direkt beim Vermieter und zahlen keinen Cent an Erento.
Große Auswahl
Ob Wohnmobil, Festzelt oder Rasenmäher: bei uns finden Sie alles zur Miete.