Mietbedingungen – Eventschmiede 2KH
1. Mietdauer und Preise
Die Wochenendmiete beträgt ab 350 € für den Zeitraum Freitag bis Montag. Andere Mietzeiträume und Langzeitmieten sind nach individueller Vereinbarung möglich.
Preishinweis: Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen. Die angegebenen Mietpreise sind Endpreise.
2. Kaution und Bezahlung
Bei Übergabe wird eine Kaution von 350 € hinterlegt. Die vollständige Mietzahlung erfolgt spätestens vor Übergabe. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Anhängers sowie des Equipments zurückerstattet, soweit keine offenen Ansprüche bestehen.
3. Übergabe und Rückgabe
Der Foodanhänger wird gereinigt und mit dem vereinbarten Equipment übergeben. Die Übergabe und Rückgabe erfolgen anhand eines Übergabeprotokolls einschließlich Inventarliste.
4. Reinigung
Der Anhänger ist vollständig gereinigt zurückzugeben. Hierzu gehören insbesondere Fritteuse, Grill, Bratplatte, Arbeitsflächen und sämtliche genutzten Geräte.
Bei unzureichender Reinigung werden Reinigungskosten entsprechend dem erforderlichen Aufwand berechnet, bei üblichem Reinigungsaufwand pauschal 150 €.
5. Nutzung und Haftung
Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen und sachgemäßen Umgang mit dem Anhänger und sämtlichen Geräten.
Schäden, Defekte oder fehlendes Equipment sind unverzüglich zu melden. Für vom Mieter zu vertretende Schäden haftet dieser nach den gesetzlichen Bestimmungen. Normale, vertragsgemäße Abnutzung ist hiervon ausgenommen.
Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet.
6. Strom, Wasser und Gas
Die erforderlichen Anschlüsse für Strom (400 V / 16 A) und Trinkwasser sind am Einsatzort bereitzustellen.
Gasversorgung, Verbrauchsmaterialien sowie die fachgerechte Entsorgung von Frittieröl und Abwasser sind nach Vereinbarung Sache des Mieters.
7. Transport und Aufstellung
Abholung und Rückgabe erfolgen nach Absprache. Eine Anlieferung und Abholung durch uns ist gegen Aufpreis möglich.
Hängerstandorte: Braunschweig, Wolfenbüttel oder Flöthe.
Ein eigenständiger Transport durch den Mieter ist nur nach vorheriger Vereinbarung und mit geeignetem Zugfahrzeug sowie erforderlicher Fahrerlaubnis gestattet.
8. Genehmigungen und Hygiene
Bei gewerblicher Nutzung ist der Mieter für die erforderlichen Genehmigungen sowie die Einhaltung der geltenden Lebensmittelhygiene- und Sicherheitsvorschriften verantwortlich.
9. Buchung und Stornierung
Eine Buchung wird nach unserer ausdrücklichen Bestätigung verbindlich. Stornierungsbedingungen werden im jeweiligen Mietvertrag vereinbart.
10. Sonstiges
Es gelten die individuell vereinbarten Mietvertragsbedingungen. Alle Preise und Leistungen werden vor Buchungsabschluss verbindlich bestätigt.
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