
Wildwasser Kajak Eskimo Diabolo
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Wildwasser-Kajak vom Typ Eskimo Diabolo mit Paddel. In der Region Monschau können wir auch Kajak Transfer für bis zu 5 Boote anbieten ! Dieser Wildwasser-Kajak ist ideal für Paddler, die auf anspruchsvollen Flussabschnitten unterwegs sein möchten. Das Modell Eskimo bietet die nötige Stabilität und Manövrierbarkeit für dynamische Gewässer. Ob für Abenteuer-Touren, Trainingsfahrten oder Wildwasser-Abenteuer – mit diesem Kajak sind Sie flexibel einsetzbar. Mieten Sie spontan, ohne langfristige Anschaffungskosten.
Mietbedingungen
Mietbedingungen für die Vermietung von Kajaks
1. Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Kajaks sowie des dazugehörigen Zubehörs durch erneto an den jeweiligen Mieter.
Mit Abschluss des Mietvertrages erkennt der Mieter diese Mietbedingungen an.
2. Mietgegenstand
Der Vermieter überlässt dem Mieter für die vereinbarte Mietdauer das gebuchte Kajak einschließlich des vereinbarten Zubehörs, insbesondere soweit gebucht oder ausgegeben:
- Paddel,
- Schwimm- bzw. Rettungswesten,
- Spritzdecke,
- Gepäckbehälter bzw. Packsack,
- sonstiges Zubehör.
Art, Anzahl und Zustand der übergebenen Gegenstände können bei Übergabe in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden.
3. Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer beginnt und endet zu den bei der Buchung bzw. im Mietvertrag vereinbarten Zeiten.
Das Kajak und sämtliche Zubehörteile sind spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.
Bei einer verspäteten Rückgabe kann erneto eine angemessene zusätzliche Nutzungsentschädigung berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Zustimmung von erneto möglich.
4. Mietpreis und Kaution
Der Mietpreis richtet sich nach der bei der Buchung vereinbarten Preisliste bzw. dem individuellen Angebot.
Der Vermieter kann vor Übergabe des Kajaks eine Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution wird bei der Buchung oder im Mietvertrag angegeben.
Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe der Mietgegenstände zurückerstattet, soweit keine offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen.
5. Übergabe und Prüfung
Der Mieter ist verpflichtet, das Kajak und das Zubehör bei der Übernahme auf erkennbare Beschädigungen und Vollständigkeit zu überprüfen.
Bereits vorhandene Schäden sollen vor Beginn der Nutzung dem Vermieter mitgeteilt und nach Möglichkeit dokumentiert werden.
Der Mieter verpflichtet sich, das Kajak und das Zubehör sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
6. Voraussetzungen für die Nutzung
Der Mieter bestätigt mit Übernahme des Kajaks, dass er über die für die geplante Nutzung erforderlichen körperlichen Fähigkeiten verfügt.
Der Nutzer muss schwimmen können.
Kinder und Minderjährige dürfen Kajaks nur unter Beachtung der gesetzlichen Aufsichtspflichten und der von erneto vorgegebenen Alters- und Nutzungsbedingungen verwenden.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass auch weitere Personen, denen er die Nutzung des Kajaks gestattet, diese Miet- und Sicherheitsbedingungen beachten.
7. Sicherheitsbestimmungen
Bei der Nutzung des Kajaks sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die örtlichen Befahrungs-, Natur- und Sicherheitsbestimmungen zu beachten.
Den Sicherheitsanweisungen von erneto ist Folge zu leisten.
Soweit von erneto Schwimm- oder Rettungswesten zur Verfügung gestellt werden, wird deren Tragen während der gesamten Nutzung auf dem Wasser dringend empfohlen. Soweit gesetzlich vorgeschrieben oder von erneto für die jeweilige Strecke angeordnet, besteht eine Pflicht zum Tragen.
Die Nutzung des Kajaks unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln ist untersagt.
Der Mieter hat sich vor Fahrtbeginn über Wetter-, Wasser- und Strömungsverhältnisse sowie mögliche Gefahrenstellen zu informieren und die Fahrt den tatsächlichen Bedingungen anzupassen.
Bei Gewitter, Sturm, Hochwasser oder sonstigen erkennbar gefährlichen Bedingungen ist die Nutzung zu unterlassen bzw. die Fahrt schnellstmöglich sicher zu beenden.
8. Zulässige Nutzung
Das Kajak darf nur im vereinbarten Nutzungsgebiet bzw. auf der vereinbarten Strecke eingesetzt werden.
Insbesondere ist es untersagt:
- das Kajak vorsätzlich oder grob unsachgemäß zu behandeln,
- die zulässige Personenzahl oder Tragfähigkeit zu überschreiten,
- das Kajak ohne Zustimmung von erneto gewerblich zu nutzen oder weiterzuvermieten,
- Veränderungen oder Reparaturen am Kajak vorzunehmen, soweit diese nicht zur unmittelbaren Gefahrenabwehr erforderlich sind,
- gesperrte oder ausdrücklich nicht freigegebene Gewässerbereiche zu befahren.
9. Verhalten bei Schäden und Unfällen
Beschädigungen, Verlust, Diebstahl oder Unfälle sind erneto unverzüglich mitzuteilen.
Bei einem Unfall mit Personen- oder erheblichen Sachschäden sind erforderlichenfalls Polizei, Rettungsdienst oder andere zuständige Stellen zu verständigen.
Der Mieter darf Reparaturen grundsätzlich nicht ohne vorherige Zustimmung von erneto beauftragen, sofern eine sofortige Maßnahme nicht zur Abwehr größerer Schäden erforderlich ist.
10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Kajak oder Zubehör, die er schuldhaft verursacht.
Dies gilt insbesondere für Schäden durch:
- unsachgemäße Nutzung,
- Missachtung der Sicherheits- oder Nutzungsbedingungen,
- Verlust von Kajak oder Zubehör,
- schuldhaft verursachte Beschädigungen,
- nicht vereinbarte Weitergabe an Dritte.
Normale, durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehende Abnutzung wird dem Mieter nicht berechnet.
Bei Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden kann der Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung von Alter und Zustand des Mietgegenstandes verlangt werden, soweit der Mieter den Schaden zu vertreten hat.
11. Haftung von erneto
erneto haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Nutzung eines Kajaks ist mit typischen Gefahren des Wassersports verbunden. Der Mieter ist verpflichtet, sein Verhalten seinen persönlichen Fähigkeiten sowie den Wetter-, Wasser- und Verkehrsbedingungen anzupassen.
12. Verlust und Diebstahl
Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietdauer angemessen gegen Verlust und unbefugten Zugriff zu sichern.
Bei Diebstahl ist erneto unverzüglich zu informieren. Soweit erforderlich, ist der Diebstahl außerdem bei der Polizei anzuzeigen.
13. Verschmutzung
Das Kajak und das Zubehör sind in einem Zustand zurückzugeben, der einer normalen Nutzung entspricht.
Bei außergewöhnlicher, vom Mieter zu vertretender Verschmutzung kann erneto angemessene zusätzliche Reinigungskosten berechnen.
14. Wetter und höhere Gewalt
erneto kann die Herausgabe eines Kajaks verweigern oder eine bereits begonnene Vermietung aus Sicherheitsgründen abbrechen, wenn Wetter-, Wasser- oder sonstige Umstände eine sichere Nutzung nach vernünftiger Einschätzung nicht zulassen.
Die Regelungen zur Erstattung oder Umbuchung richten sich in diesem Fall nach der bei Buchung vereinbarten Stornierungs- und Wetterregelung.
15. Stornierung durch den Mieter
Für Stornierungen gelten folgende Bedingungen:
Bis [z. B. 7 Tage] vor Mietbeginn: [kostenfrei / ... % des Mietpreises]
Bis [z. B. 48 Stunden] vor Mietbeginn: [... % des Mietpreises]
Danach oder bei Nichterscheinen: [... % / vollständiger Mietpreis]
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass erneto kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
16. Rücktritt bzw. Ablehnung der Vermietung
erneto ist berechtigt, die Übergabe eines Kajaks aus Sicherheitsgründen zu verweigern, insbesondere wenn offensichtlich ist, dass eine sichere Nutzung nicht gewährleistet ist oder der Mieter wesentliche Sicherheitsbestimmungen nicht beachten will.
17. Persönliche Gegenstände
Für persönliche Gegenstände des Mieters, insbesondere Mobiltelefone, Schlüssel, Geld, Kleidung oder sonstige Wertgegenstände, ist der Mieter selbst verantwortlich.
Eine Haftung von erneto richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen dieser Mietbedingungen.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von erneto.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026
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