Die Mietdauer beginnt mit der tatsächlichen Übergabe des Hymobils an den Mieter und endet mit dessen vollständiger und ordnungsgemäßer Rückgabe an den Vermieter.
Das Hymobil ist zum vereinbarten Rückgabetermin in dem Zustand zurückzugeben, wie es bei der Übergabe übernommen wurde, unter Berücksichtigung normaler Abnutzung. Alle mitgelieferten Zubehörteile (z.B. Ladegerät, Schlüssel, Gebrauchsanweisung) müssen ebenfalls vollständig und unbeschädigt zurückgegeben werden.
Besondere Regelungen bei Lieferung und Abholung via Spedition:
a) Wurde das Hymobil im Karton via Spedition geliefert, so ist es zum vom Mieter mit der Spedition vereinbarten Termin der Abholung durch die Spedition vollständig, ordentlich und transportsicher in demselben Karton oder einem gleichwertigen, geeigneten Versandkarton verpackt dem Spediteur zu übergeben. Das Hymobil muss vor der Verpackung äußerlich gereinigt werden, um Schmutzschäden während des Transports zu vermeiden.
b) Ein zweiter, leerer Versandkarton wird dem Mieter zusammen mit der Lieferung des Hymobils zugesandt. Dieser Karton ist als Ersatzkarton für den Rückversand vorgesehen, falls der ursprüngliche Versandkarton beschädigt werden oder aus anderen Gründen für den Rückversand unbrauchbar sein sollte.
c) Sollte sowohl der ursprüngliche Versandkarton als auch der mitgelieferte Ersatzkarton für den Rückversand unbrauchbar sein, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter spätestens eine Woche vor dem Ende der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen.
d) Wird ein weiterer Ersatzkarton benötigt, weil sowohl der ursprüngliche als auch der erste mitgelieferte Ersatzkarton durch Verschulden des Mieters beschädigt wurden oder der Mieter den Bedarf für einen zusätzlichen Ersatzkarton nicht fristgerecht gemäß Ziffer 3.3 angezeigt hat, trägt der Mieter die Kosten für diesen weiteren Ersatzkarton (Materialkosten und Versandkosten).
e) Der Mieter ist verpflichtet, den Abholtermin für den Rückversand mit der vom Vermieter beauftragten Spedition bzw. DHL eigenständig zu vereinbaren und hierfür die erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen (insbesondere Terminbuchung/Terminabstimmung, Erreichbarkeit, Bereitstellung des Hymobils zur Abholung sowie transportsichere Verpackung). Der Vermieter stellt dem Mieter hierzu die für die Terminvereinbarung erforderlichen Informationen (z. B. Buchungs-/Sendungsnummer, Buchungslink oder Kontaktdaten) rechtzeitig zur Verfügung. Scheitert die Abholung/Übergabe zum vom Mieter vereinbarten Abholtermin oder kommt ein Abholtermin nicht zustande, jeweils aus vom Mieter zu vertretenden Gründen (z. B. Nichterreichbarkeit, Nichterscheinen, fehlende transportsichere Verpackung, Nichtbereitstellung des Hymobils, fehlender oder unbrauchbarer Karton ohne fristgerechte Mitteilung), ist der Vermieter berechtigt, einen Ersatztermin zu veranlassen. In diesem Fall verlängert sich die Mietdauer bis zur erfolgreichen Übergabe an den Spediteur; die Miete ist für jede angefangene Woche ab dem ursprünglich vorgesehenen Abholtermin weiterhin in Höhe der vertraglich festgelegten Wochenmiete gemäß Ziffer 4 zu zahlen. Der Mieter trägt zudem die nachweislich angefallenen Mehrkosten der erneuten Abholung (insbesondere Gebühren für erfolglose Abholversuche/erneute Anfahrt). Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.